Produktprüfung und Produktzertifizierung

Interoperabilität des Eisenbahnsystems

Eines der am schnellsten wachsenden Wirtschaftssysteme in der EU im Bereich der Harmonisierung der Produktanforderungen ist die Interoperabilität des Schienenverkehrs und der damit verbundenen Infrastruktur. Einige Vorteile des Schienenverkehrs:

  • Verringerung der Umweltbelastung (Kohlendioxid- (CO2) und Lärmemissionen, höhere Effizienz je beförderte Tonne der Fracht usw.);
  • vor allem auf längeren Strecken und bei höheren Frachtmengen ist der Schienenverkehr effizienter als der Straßenverkehr;
  • der Schienenverkehr ist einer der sichersten Beförderungsarten;
  • die Industrie, die den Eisenbahnverkehr unterstützt ist in der EU und auch weltweit eine der fortschrittlichsten.

Richtlinie (EU) 2016/797

Um die bestmögliche Integration der europäischen Länder auf der Ebene des Schienenverkehrs und hohe Sicherheitsstandards zu gewährleisten, hat die EG in diesem Bereich die Richtlinie (EU) 2016/797 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft verabschiedet. Diese Richtlinie und die mit ihr verbundenen technischen Leitlinien für die einzelnen Teilsysteme sowie die anknüpfenden harmonisierten Normen bilden die Grundlage dafür, dass die Hersteller von Eisenbahnausrüstung und Eisenbahninfrastruktur ihre Produkte nach gemeinschaftsweit einheitlichen Anforderungen konstruieren und herstellen können. Die Konformität der so konstruierten und hergestellten Produkte kann von benannten Stellen überprüft werden, deren Dokumente in der gesamten Gemeinschaft gültig sind.

SIQ je ist eine benannte Stelle (NB 1304) für die Richtlinie (EU) 2016/797

Konformitätsbewertung

Die Konformitätsbewertungsverfahren werden gemäß den Bestimmungen der Konformitätsbewertungsmodule durchgeführt, die in den einzelnen technischen Spezifikationen definiert sind. In Fällen, in denen wir bestimmte Verfahren nicht alleine durchführen können, arbeiten wir mit anerkannten europäischen benannten Stellen zusammen, mit denen wir Vereinbarungen über Zusammenarbeit geschlossen haben.

Von SIQ als benannte Stelle ausgestellte Dokumente sind in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft anerkannt und bilden die Grundlage für die Erstellung einer EG-Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitserklärung für Interoperabilitätskomponenten durch den Hersteller.

Informationen zu eingegangen EG-Verifizierungsanträgen, ausgestellten Zwischenprüfbescheinigungen, ausgestellten Verifizierungsbescheinigungen und abgelehnten Konformitätsbescheinigungen finden Sie im Dokument.